Wir bitten Sie, vor Ihrem Besuch bei uns, einen Termin zu vereinbaren. Am schnellsten funktioniert die Terminvergabe über unsere Homepage. Sie können sich natürlich auch telefonisch anmelden. Bei einem akuten Problem werden wir uns bemühen, Sie kurzfristig zu behandeln.
Einen niedergelassenen Arzt ohne Kassenvertrag bezeichnet man als Wahlarzt. Sie bezahlen direkt nach der Ordination bar oder mit Bankomat bzw. Kreditkarte und erhalten eine Honorarnote. Diese Honorarnote können Sie bei der Krankenkasse einreichen und Sie erhalten einen Teil der Kosten zurück. Und zwar den Kassentarif, also den Betrag, den auch ein Kassenarzt erhalten hätte, abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts (80 % des Kassentarifs, nicht der, bei uns bezahlten Summe) zurück. Für Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hätte, erfolgt auch keine Kostenerstattung. Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese meist den Großteil der Restkosten.
Eine Preisliste finden Sie unter Leistungen. Die Preisliste dient zur Orientierung, da es schwer ist, einen endgültigen Preis einer ärztlichen Konsultation mit allen möglicherweise notwendigen Komponenten festzulegen. Sie können Ihre Rechnung bar, mit Bankomat oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) bezahlen.
Falls Sie verhindert sind, bitten wir Sie, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich oder telefonische abzusagen. Wenn Sie später absagen oder zum Termin nicht erscheinen, müssen wir Ihnen dein Ausfallshonorar in Höhe von EUR 80 in Rechnung stellen.
LARA ist ein Partnernetzwerk von Gesundheitsdienstleistern, die mit UNIQA zusammenarbeiten. „Medizin am Hauptbahnhof“ ist nicht mehr Teil des LARA Partnernetzwerks seit Juli 2022. LARA-Patienten sind unverändert herzlich Willkommen in unserer Praxis. Wir stellen Ihnen für Ihren Besuch und die in Anspruch genommenen Leistungen eine Honorarnote, die Sie wiederum zur Rückerstattung bei der UNIQA einreichen können. Die Möglichkeit zur Direktabrechnung entfällt.
Sie reichen zuerst die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein (z. B. SVS, ÖGK …) und erhalten dann den Kassentarif abzüglich des Selbstbehalts. Falls Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, schicken Sie nun die Honorarnote und den Erstattungsbescheid der Krankenkasse an Ihre private Versicherung. Je nachdem wie Ihr Versicherungsvertrag aussieht, erhalten Sie bis zu 100 % des Restbetrags erstattet.
Die Einreichung kann per Post, Online-Formular oder App erfolgen. Inzwischen ist die Einreichung per App am schnellsten und unkompliziertesten. Falls Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Empfangsteam gerne weiter.
Für unsere Terminplanung ist es essentiell, dass Sie Ihren Termin rechtzeitig absagen. Bitte sagen Sie uns per E-Mail an
termine@medizin-am-hbf.at oder telefonisch unter +43 1 8905040 mindestens 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin ab. Wir halten ansonsten unnötig Zeit für Sie bereit, die wir anderen Patienten, die teilweise mehrere Tage auf einen Termin in unserer Praxis warten müssen, anbieten können.
Wir haben mehrmals wöchentlich mit Nicht-Erscheinen von Patienten zu kämpfen. Die einzige Maßnahme, die Wirkung zeigt, ist, Ausfallshonorare bei Nicht-Erscheinen zu stellen. Daher stellen wir Ausfallshonorare in Höhe von EUR 80, die wiederum auch bei Nichtbegleichung an ein Inkassobüro weitergegeben werden. Dabei geht es uns keineswegs um Bereicherung, sondern einzig und allein darum, unsere ärztliche Kapazität für unsere Patienten zur Verfügung zu stellen.
Wohltätigkeit ist uns ein Anliegen. Aus diesem Grund und auch als Zeichen, spenden wir die Summe der Ausfallshonorare an karitative Einrichtungen, wie die österreichische Krebshilfe, die Kinder-Krebs-Hilfe und Licht ins Dunkel.